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Conference Proceedings
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(Stand: 6. Oktober 2009)
§1 ALLGEMEINES
Die vorliegenden Bestimmungen gelten ausschließlich bei Verwendung gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind. EnginSoft GmbH behält sich die – auch einseitige - Änderung dieser Bestimmungen und/oder einzelner Teile dieser Bestimmungen vor. Im Übrigen sind diese Bestimmungen abschließend. Hiervon abweichende Bestimmungen des Kunden sind unbeachtlich; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Auch bestehen keine über diese Regelungen hinausgehenden Vereinbarungen. Solche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung der Schriftform. Insoweit gilt die jeweils aktuelle und über die Internetseite EnginSoft GmbH (www.enginsoft-de.com) abrufbare Fassung dieser Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Diese Bestimmungen aufhebende oder abändernde Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Gleiches gilt auch, sofern hierdurch das Schriftformerfordernis selbst abbedungen werden soll.
§2 VERTRAGSSCHLUSS
Von EnginSoft GmbH angebotene Produkte und Leistungen stellen grundsätzlich unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar. Insoweit sind die jeweils genannten Spezifikationen, technischen Daten, Leistungsbeschreibungen und näheren Ausgestaltungen der von EnginSoft GmbH angebotenen Produkte und Leistungen zunächst unverbindlich; gleiches gilt für Prospekte Dritter – beispielsweise Herstellerprospekte – für welche grundsätzlich keine Haftung übernommen werden kann. Eine auf Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung des Kunden stellt stets ein Angebot dar. Eine bloße Bestätigung von EnginSoft GmbH über den Eingang des Angebots eines Kunden stellt keine Annahmeerklärung dar. Die Annahme eines solchen Angebots erfolgt vielmehr durch schriftliche Auftragsbestätigung von EnginSoft GmbH.
§3 PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Angegebene Preise sind Nettopreise ohne gesetzliche Steuer, einschließlich handelsüblicher Verpackung, Lieferung frei Haus. Die Installation von Software-Produkten ist vorbehaltlich anderer Absprache generell nicht im Preis beinhaltet. EnginSoft GmbH bietet Installationsdienstleistungen an, die jedoch vom Kunden separat zu beauftragen sind.
Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, sofort fällig. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die entweder von EnginSoft GmbH unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§4 VERSAND, LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit Übergabe der Ware an den mit deren Verbringung beauftragten Unternehmer erfüllt EnginSoft GmbH die ihr obliegende Lieferverpflichtung. Zu gleichem Zeitpunkt geht die Gefahr für an der Ware gegebenenfalls entstehende Schäden auf den Kunden über. Ist zwischen den Parteien im Einzelfall eine Abholung der Ware vereinbart, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Mitteilung der Abholbereitschaft durch EnginSoft GmbH auf den Kunden über, im Falle eines vorab vereinbarten Abholtermins zu diesem Zeitpunkt.
Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind von EnginSoft GmbH schriftlich als verbindlich bezeichnet. Liefer - und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich der Kunde in (Zahlungs-) Verzug befindet sowie um den Zeitraum, in dem EnginSoft Gmbh durch nicht von ihr zu vertretende Umstände – beispielsweise durch höhere Gewalt – an der Lieferung oder Leistungserbringung gehindert ist. Eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes wird gewährt.
Darüber hinaus gelten Fristen auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde einer erforderlichen Mitwirkungsleistung nicht nachkommt und EnginSoft GmbH hierdurch die Lieferung oder Leistungserbringung unangemessen erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.
§5 GEWÄHRLEISTUNG
EnginSoft GmbH übernimmt die Gewähr dafür, dass die vertragsgegenständlichen Waren und Software- Produkte (nachfolgend „Produkte“ genannt) die vereinbar te Beschaffenheit haben und sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung, eignen. Insoweit gewährleistet EnginSoft GmbH auch, dass die entsprechenden Produkte dem Kriterium praktischer Tauglichkeit genügen und die bei Software dieser Art übliche Qualität haben. Eine etwaige Funktionsbeeinträchtigung der Produkte, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Auch bleibt eine nur unerhebliche Minderung der Qualität grundsätzlich unberücksichtigt. Ferner schließt EnginSoft GmbH hiermit ausdrücklich Gewährleistungsansprüche für Software-Produkte oder deren Leistungsfähigkeit aus, die vom Kunden kopiert, geändert oder verändert wurden. Auch eine Gewährleistung und/oder Zusicherung dafür, dass die Produkte für einen bestimmten Zweck geeignet sind, übernimmt EnginSoft GmbH vorbehaltlich einer hiervon abweichenden individuellen Vereinbarung grundsätzlich nicht.
Bei Sachmängeln kann EnginSoft GmbH zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von EnginSoft GmbH durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung von Software, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass EnginSoft GmbH Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Programmversion oder die gleichwertige vorhergehende Programmversion, die den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist.
EnginSoft GmbH gewährleistet nicht, dass die Nutzung von Software ununterbrochen oder fehlerfrei möglich sein wird oder dass sämtliche Fehler auch behoben werden können. Die Verjährungsfrist bei Sachmängeln beträgt für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Software, bei sonstigen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr ab Gefahrübergang.
§6 HAFTUNG, HÖHERE GEWALT
EnginSoft GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund nur in folgendem Umfang: Die Haftung bei Vorsatz ist unbeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet EnginSoft GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Grundsätzlich haftet EnginSoft GmbH nicht bei lediglich leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertrags- und/oder entsprechender – nicht wesentlicher – vertraglicher Nebenpflichten.
EnginSoft GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. Der Kunde wird insoweit alle Vorkehrungen für den Fall treffen, dass das Software-Produkt ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, z.B. durch entsprechende Datensicherung. Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung etc.). Es liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden, die Arbeitsumgebung eines Software-Produktes sicherzustellen.
Von obigen Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind die Haftung von EnginSoft GmbH und deren Vertreter/Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden; insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen.
Ausgeschlossen ist eine Haftung von EnginSoft GmbH für Verzug oder Nichterfüllung, die direkt oder indirekt darauf zurückzuführen ist, dass höhere Gewalt oder Maßnahmen ziviler Behörden oder Militärbehörden, zivile Unruhen, Krieg, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen oder andere Gründe, die nicht von EnginSoft GmbH beherrscht werden können, vorliegen.
§7 EIGENTUM
Der Kunde erwirbt das Eigentum an gelieferten Waren sowie das Nutzungsrecht für Software-Produkte erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung an EnginSoft GmbH. Zuvor hat er nur ein vorläufiges und widerrufbares Nutzungsrecht. Eigentums -, Besitz- und sämtliche gewerblichen Schutzrechte an Software-Produkten behalten sich EnginSoft GmbH und/oder ein etwaiger Lizenzgeber von EnginSoft GmbH vor.
§8 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
Der Kunde unterrichtet EnginSoft GmbH unverzüglich schriftlich, falls Dritte gewerbliche Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) an der Software gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt EnginSoft GmbH, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Solange EnginSoft GmbH von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von EnginSoft GmbH anerkennen; EnginSoft GmbH wehrt dann die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden, beispielsweise einer vertragswidrigen Nutzung der Programme, beruhen. Steht die Möglichkeit einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte zu besorgen, kann EnginSoft GmbH jederzeit nach eigener Wahl entweder das Produkt ersetzen, ändern, für den Kunden das Recht auf weitere Nutzung des Produktes erwerben oder das Produkt zurücknehmen und dem Kunden den nach steuerlichen Regeln abgeschriebenen Wert ersetzen.
§9 SOFTWARE-LIZENZ
Nutzungsrechte an Software-Produkten (Programm und Benutzerhandbuch) werden dem Kunden jeweils im Umfang der dem Software-Produkt beiliegenden besonderen Lizenzbestimmungen eingeräumt. Im Übrigen sowie in Ergänzung solcher besonderen Lizenzbestimmungen geltend nachfolgende Regelungen, wobei im Zweifel die besonderen Lizenzbestimmungen stets vorrangig zur Anwendung gelangen: Software-Produkte werden als Einzellizenz oder nach Maßgabe des Lizenz -Management-Programms erworben. "Licence-Management" ist eine Lizenzierungsmethode, die es erlaubt, eine bestimmte Anzahl (und zwar bis zur Anzahl der erworbenen Lizenzen, für die Zahlung geleistet wurde) einer Software gleichzeitig auf je einem oder mehreren Datenverarbeitungsgeräten zu nutzen.
Sämtliche Software-Produkte werden dem Kunden auf der Grundlage einer persönlichen, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Lizenz ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden selbst, zur Verfügung gestellt. Sonstige Verwertungshandlungen wie beispielsweise die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, der Gebrauch der Software durch und für Dritte (z.B. Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing) sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EnginSoft GmbH nicht gestattet. Die Lizenzbestimmungen werden vom Kunden mit dem Öffnen der Packung (Shrink Wrap Software), spätestens jedoch mit Beginn der Installation des Software-Produktes als verbindlich akzeptiert.
Jedes Software-Produkt darf ausschließlich für Archiv- und Sicherungszwecke kopiert werden und/oder um eine fehlerhafte oder gebrauchte Kopie zu ersetzen oder wenn dies im Rahmen des Lizenz -Managements genehmigt wurde. Sämtliche Copyright-Vermerke und andere Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte müssen auf jeder Kopie verbleiben. Das Software-Produkt darf unter keinen Umständen ohne entsprechende Zustimmung von EnginSoft GmbH zurückübersetzt (disassemblen), zurückverwandelt (dekompilieren) und/oder oder einzelne Funktionen oder Teilprogramme gleich zu welchem Zwecke aus dem Software-Produkt herausgelöst werden.
Mangels anderer Vereinbarung werden Software-Produkt und Benutzerhandbuch nach Wahl von EnginSoft GmbH auf CD- oder DVD-ROM ausgeliefert. Unter keinen Umständen hat der Kunde einen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes des Software-Produktes.
Das Nutzungsrecht an dem Software-Produkt endet automatisch, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen zur Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr nicht nachkommt, den Besitz an der Software oder dem System aufgibt oder Software-Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EnginSoft GmbH Außenstehenden Dritten zugänglich macht.
§10 GEHEIMHALTUNG
Gewerblich geschützte und vertrauliche Informationen, die von EnginSoft GmbH zur Verfügung gestellt werden, werden dem Kunden nur zum Zwecke der Nutzung bei der Installation und dem Betrieb der Produkte bzw. zu seiner Unterstützung in diesem Zusammenhang zugänglich gemacht. "Gewerblich geschützte und vertrauliche Informationen" bedeuten Dokumentation, Software-Produkte, Daten und andere Informationen. Der Kunde wird solche Informationen - auch über das Vertragsende hinaus - nicht an Dritte weitergeben und sie vor nicht genehmigter Weitergabe schützen.
§11 BEENDIGUNG
Verletzt der Kunde eine wesentliche Regelung vorliegender Bestimmungen und behebt er eine solche Verletzung nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mahnung von EnginSoft GmbH oder wird der Kunde zahlungsunfähig oder besteht ein Vergleich oder eine Versammlung mit seinen Gläubigern oder wird ein Verwalter für irgendeinen Teil der Vermögensanlagen des Kunden bestellt, kann EnginSoft GmbH es ablehnen, den Kunden zu beliefern. EnginSoft GmbH behält sich in diesen Fällen zudem ausdrücklich vor, nach vorheriger Ankündigung die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, um Produkte zu entfernen, hinsichtlich derer gem. Ziffer 7 dieser Bestimmungen noch kein Eigentum bzw. erst ein vorläufiges und widerrufbares Nutzungsrecht erworben wurde.
§12 EXPORT
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Produkte einer besonderen Exportkontrolle unterliegen können. Der Kunde ist damit einverstanden, dass kein Produkt exportiert oder wiederverkauft werden kann - sei es direkt oder indirekt, separat oder als Teil eines Systems -, ohne dass der Kunde zuvor auf eigene Kosten sämtliche Regelungen und anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen eingehalten hat und zuvor die Zustimmung des Handelsministerium der Vereinigten Staaten und/oder einer anderen zuständigen Behörde eingeholt hat.
§13 NEBENBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die mangelhafte oder lückenhafte Bestimmung ist in eine solche umzudeuten, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam und/oder vollständig ist.
EnginSoft GmbH hat das Recht, die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, um die Einhaltung der nach diesen Geschäftsbedingungen dem Kunden obliegenden Verpflichtung zu überprüfen, sofern dies zuvor unter Einhaltung einer angemessenen Frist angekündigt wurde.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen EnginSoft GmbH und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt. EnginSoft GmbH behält sich vor, den Kunden auch am Gericht dessen Wohn- bzw. Unternehmenssitzes zu verklagen. Als Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt ausschließlich Frankfurt .
Personen- bzw. unternehmensbezogene Daten, die für die Abwicklung und Durchführung des Vertrages erforderlich sind, werden von EnginSoft GmbH unter strenger Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Frankfurt, 6. Oktober 2009
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